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   BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71   

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BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71 (https://dejure.org/1972,145)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1972 - IV C 30.71 (https://dejure.org/1972,145)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1972 - IV C 30.71 (https://dejure.org/1972,145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage - Zulässigkeit der nachträglichen Zustimmung einer höheren Verwaltungsbehörde in Bezug auf die Herstellung einer Erschließungsanlage - Anwendbarkeit einer Ortssatzung auf einen vor ihrer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBau G § 125 Abs. 2; BBauG § 132 Nr. 4
    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; Unschädlichkeit der nachträglichen Herstellungsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 72
  • ZMR 1973, 180
  • DVBl 1973, 500
  • DÖV 1973, 351
  • BauR 1973, 185
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71
    Dahinstehen kann auch, ob die ausgebaute Straße bereits für den öffentlichen Verkehr gewidmet war, da bei der Geltendmachung von Teilforderungen des Erschließungsbeitrages eine solche Widmung noch nicht vorzuliegen braucht (Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 65.66 - [DVBl. 1968, 808]).
  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 43.68

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Teilmaßnahmen; Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71
    Die Teilforderung entsteht nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nur dann unmittelbar mit der Herstellung der Teilanlage, wenn eine entsprechende Kostenspaltung in der Ortssatzung zwingend vorgesehen ist (Urteil vom 29. Oktober 1969 - BVerwG IV C 43.68 - [DVBl. 1970, 834]).
  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71
    Daß insoweit nach der Satzung eine unterschiedliche Verteilung erfolgt, widerspricht nicht dem Gleichheitssatz (Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - [DVBl. 1970, 839]).
  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68

    Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71
    So ergibt sich aus § 133 Abs. 1 BBauG, daß die Beitragspflicht von dem Eintritt der Bebaubarkeit eines Grundstückes abhängt; das muß sich auch dann auswirken, wenn die Erschließungsanlage bereits vorher endgültig hergestellt worden ist (Urteil vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - [BVerwGE 34, 19 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 67/68]]).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71
    Dafür sprechen dieselben Gründe, die den Senat veranlaßt haben, eine nachträgliche Planfeststellung als rechtmäßig anzuerkennen (Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - [DÖV 1972, 129]).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71
    Auch wenn die Widmung für den öffentlichen Verkehr erst nachträglich erfolgt, so muß dies zu einer entsprechend späteren Entstehung der Beitragspflicht führen, weil eine Beitragspflicht nach § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG nur für öffentliche, d.h. dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen entstehen kann (Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - [DVBl. 1970, 417]).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Das gilt auch, soweit das Berufungsgericht angenommen hat, es sei nicht zu beanstanden, daß nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EBS 1983 der Erwerb des Eigentums am Straßenland in der Satzung zum Merkmal der endgültigen Herstellung einer Anbaustraße im Sinne des § 132 Nr. 4 BBauG bestimmt worden ist (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71] und vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Seine Anwendung in alterschlossenen Gebieten ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 5 [9] und vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - DVBl. 1973, 500), und zwar ungeachtet der Tatsache, daß er dort, wo in einem Abrechnungsgebiet unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzungen zulässig sind, nur in beschränktem Umfang eine vorteilsgerechte Aufwandsverteilung gewährleistet.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    "Erschlossen" im Sinne des § 131 Abs. 3 BBauG war nämlich ein Gebiet bereits dann vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, wenn die bebauten Grundstücke etwa durch eine befestigte Sandstraße ohne besondere Schwierigkeiten erreicht werden konnten (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - DVBl. 1973, 500).
  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die

    Aus diesem Grund hat der Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - (BVerwGE 41, 72 [73, 74]) entschieden, daß die Gemeinden in ihren Erschließungsbeitragssatzungen den Grunderwerb zum Herstellungsmerkmal bestimmen können, aber nicht müssen.
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 51.73

    Nachträgliche Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer

    Die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zum Ausbau einer Erschließungsanlage kann nachträglich noch im Berufungsverfahren erfolgen (Weiterführung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 30.71).

    Daß die Zustimmung auch nachträglich erteilt werden kann, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - [BVerwGE 41, 72 [74, 75]] und Beschluß vom 6. Juli 1971 - BVerwG IV B 63.71 - [Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 2]).

    Freilich war in der Sache BVerwG IV C 30.71 die Zustimmung zwar nach Straßenherstellung, aber noch vor dem Erlaß des Beitragsbescheides erfolgt.

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Die Möglichkeit einer derartigen nachträglichen Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheides hat der Senat in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach anerkannt: So tritt beispielsweise eine nachträgliche Heilung des Beitragsbescheides ein, wenn gemäß § 125 Abs. 1 BBauG ein Bebauungsplan nachträglich erlassen (vgl. Urteile des Senats vom 21. Oktober 1968 - BVerwG IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 Nr. 4 und vom 16. November 1973 - BVerwG IV C 45.72 - Buchholz 406.11 § 128 Nr. 13) oder wenn die Zustimmung zur Herstellung der Erschließungsanlage gemäß § 125 Abs. 2 BBauG nachträglich erteilt wird (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende;

    Dieser Einschätzung steht auch nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Grunderwerb von der Gemeinde zu einem Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne von § 132 Nr. 4 BauGB bestimmt werden kann, der zwar nicht äußerlich sichtbar ist wie die bautechnischen Merkmale einer Erschließungsanlage, aber ohne Schwierigkeiten objektiv festgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1972 - IV C 30.71 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages - Abhängigkeit der

    Die hiernach, bei Fehlen eines Bebauungsplanes und der in § 125 Abs. 2 Satz 2 BBauG bestimmten Ausnahme voraus Setzungen gebotene Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde kann allerdings - was jedoch hier nicht geschehen ist - noch nachträglich erteilt werden (Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [75]).

    Sollte sich die Lage der Straße im Außenbereich bestätigen - was übrigens, wie schon oben unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats bemerkt ist, gleichzeitig in Richtung auf den Charakter der Straße als "Erschließungsanlage" und auf die Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 BBauG von Bedeutung sein kann - und sollte die Beklagte die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde nicht nachträglich einholen (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [74/75] und Beschluß vom 6. Juli 1971 - BVerwG IV B 73.71 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 2), wäre der Klage ohne weiteres stattzugeben.

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Das Eigentum der Gemeinde an den Straßenflächen muß zwar nicht, darf aber in der Satzung als Herstellungsmerkmal angeordnet werden (vgl. u.a. Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - BVerwGE 41, 72 [BVerwG 24.10.1972 - IV C 30/71]).
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

    Ist der Grunderwerb in der Satzung nicht als Merkmal der endgültigen Herstellung bestimmt, so entsteht die Beitragspflicht - gegebenenfalls vor der Durchführung des Grunderwerbs -, wenn die nach § 132 Nr. 4 BBauG in der Satzung bestimmten und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. die des § 133 Abs. 1 BBauG) vorliegen (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 30.71).

    Vielmehr hat der Senat im Urteil vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 12) entschieden, daß der Grunderwerb als ein Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne von § 132 Nr. 4 BBauG in der Satzung bestimmt sein kann, daß das aber nicht sein muß.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 9 S 53.13

    Erschließungsvertrag; nichtig; Erschließungsbeitrag; Grundstückserwerber;

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 26.81

    Beitragsbescheid - Heilung - Fälligkeit - Bekanntmachung

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 76.73

    Umfang des Erschließungsaufwand; Vermessungskosten

  • BVerwG, 01.09.1988 - 2 B 105.88

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Berücksichtigung von erst nach

  • BVerwG, 04.09.1980 - 4 B 119.80

    Tatsächliche Nutzung als Verteilungsmaßstab für Erschließungsbeitrag; Satzung und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1976 - 6 A 48/75
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 17.76

    Entstehung einer Beitragspflicht - Vermessung von erschlossenen Grundstücken und

  • BVerwG, 03.10.1975 - IV C 78.73

    Zustimmungerfordernis bei Herstellung einer Erschließungsanlage; Begrenzung einer

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 47.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Entbehrlichkeit eines

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 22.76

    Kostenspaltung für Teillänge

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76

    Kostenspaltung für Teillänge - Querspaltung - Straße - Ausbau der Reststreck -

  • OVG Berlin, 05.10.1978 - II S 105.78

    Festsetzung eines Gebietes im Baunutzungsplan als Mischgebiet; Verursachung

  • BVerwG, 02.10.1973 - IV B 115.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nachträgliche

  • VG Berlin, 08.07.2009 - 13 A 137.05

    Erschließungsbeitragspflicht bei Planunterschreitung

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